- Gesund genießen – Tag für Tag
Individuelle Ernährungsberatung zur Vermeidung von Mangel und Fehlernährung
- Kurswechsel zu weniger Gewicht
Individuelle Ernährungsberatung zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht bei Erwachsenen
- Spielend leicht genießen
Individuelle Ernährungsberatung zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht bei Kindern (6 -11 Jahre)
Kostenübernahme der Präventionskurse über die Krankenkasse
Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen für eine Ernährungsberatung ist gesetzlich geregelt. Gesetzliche Krankenkassen können derzeit (Stand 2021) Beratungen und Schulungen für Ihre Versicherten über §20 SGB V (Prävention und Selbsthilfe) und §43 SGB V (Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) bezuschussen.
Für die Ernährungstherapie verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Notwendigkeitsbescheinigung – eine Art Rezept – von einem behandelnden Arzt und einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberaterin. Für ersteres können Sie Ihren Hausarzt, einen Allergologen, Diabetologen, Gastroenterologen oder ein anderer Arzt kontaktieren, der Sie behandelt. Sprechen Sie Ihren Arzt beim nächsten Besuch auf eine Ernährungsberatung an und lassen Sie sich eine entsprechende Überweisung ausstellen. Dann übernimmt Ihre Krankenkasse bis zu 85 Prozent der Kosten einer Ernährungsberatung bis zu einem Maximalbetrag, der je nach Krankenkasse variiert.