Die Ernährungstherapie kann bei der Krankenkasse bezuschusst werden. Die Krankenkassen können ihren Versicherten entsprechende Angebote als sogenannte Satzungsleistungen unterbreiten (als ergänzende Leistung zur medizinischen Reha nach § 43 SGB V).
Ihr Arzt kann Ihnen vor der Beantragung der Ernährungstherapie bei der Krankenkasse eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die Sie dafür benötigen können Sie hier herunterladen und bei Ihrem behandelten Arzt ausfüllen lassen.
Mit der ausgefüllten Notwendigkeitsbescheinigung nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Diese wird Sie informieren wie hoch die Bezuschussung zu Ihrer Ernährungstherapie ist.
Bei einer Ernährungstherapie erhalten Sie Informationen zur Lebensmittelauswahl und bedarfsgerechten Nährstoffversorgung. Hierbei werden der individuelle Tagesablauf, Lebensmittelvorlieben sowie die berufliche und familiäre Situation berücksichtigt.